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   BGH, 10.09.1980 - 3 StR 218/80   

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https://dejure.org/1980,12456
BGH, 10.09.1980 - 3 StR 218/80 (https://dejure.org/1980,12456)
BGH, Entscheidung vom 10.09.1980 - 3 StR 218/80 (https://dejure.org/1980,12456)
BGH, Entscheidung vom 10. September 1980 - 3 StR 218/80 (https://dejure.org/1980,12456)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verstoßen von CID-Beamten gegen ein gesetzliches Verbot und die guten Sitten bei Auftreten als Betäubungsmittelhändler zum Schein und Veranlassung von Personen zu Lieferung von Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 657/72

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Beihilfe - Anforderungen an einen

    Auszug aus BGH, 10.09.1980 - 3 StR 218/80
    Denn die CID-Beamten haben weder gegen ein gesetzliches Verbot noch gegen die guten Sitten verstoßen, indem sie - ersichtlich in Zusammenarbeit mit der deutschen Kriminalpolizei - zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität gegenüber dem Angeklagten und H. zum Schein als Betäubungsmittelkäufer auftraten und sie veranlaßten, ihnen gegen Übergabe der 6.000,00 DM 1 kg Haschisch zu liefern (vgl. BGH, Urt. vom 13. März 1973 - 1 StR 657/72; Urt. vom 27. August 1974 - 1 StR 300/74; Urt. vom 18. März 1975 - 1 StR 559/74; BGH GA 1975, 333; a.A. Franzheim NJV 1979, 2014).
  • BGH, 27.08.1974 - 1 StR 300/74

    Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen -

    Auszug aus BGH, 10.09.1980 - 3 StR 218/80
    Denn die CID-Beamten haben weder gegen ein gesetzliches Verbot noch gegen die guten Sitten verstoßen, indem sie - ersichtlich in Zusammenarbeit mit der deutschen Kriminalpolizei - zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität gegenüber dem Angeklagten und H. zum Schein als Betäubungsmittelkäufer auftraten und sie veranlaßten, ihnen gegen Übergabe der 6.000,00 DM 1 kg Haschisch zu liefern (vgl. BGH, Urt. vom 13. März 1973 - 1 StR 657/72; Urt. vom 27. August 1974 - 1 StR 300/74; Urt. vom 18. März 1975 - 1 StR 559/74; BGH GA 1975, 333; a.A. Franzheim NJV 1979, 2014).
  • BGH, 18.03.1975 - 1 StR 559/74

    Strafbarkeit wegen Verkehrs mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 10.09.1980 - 3 StR 218/80
    Denn die CID-Beamten haben weder gegen ein gesetzliches Verbot noch gegen die guten Sitten verstoßen, indem sie - ersichtlich in Zusammenarbeit mit der deutschen Kriminalpolizei - zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität gegenüber dem Angeklagten und H. zum Schein als Betäubungsmittelkäufer auftraten und sie veranlaßten, ihnen gegen Übergabe der 6.000,00 DM 1 kg Haschisch zu liefern (vgl. BGH, Urt. vom 13. März 1973 - 1 StR 657/72; Urt. vom 27. August 1974 - 1 StR 300/74; Urt. vom 18. März 1975 - 1 StR 559/74; BGH GA 1975, 333; a.A. Franzheim NJV 1979, 2014).
  • BGH, 03.06.1981 - 2 StR 235/81

    Mißbilligter Erfolg - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen -

    Mißbilligter Erfolg im Sinne des Straftatbestands des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist aber nur ein solcher Vorgang, der das Rauschgift auf dem Weg zum Konsumenten weiterbringt, nicht dagegen ein Umsatz, durch den es der Polizei in die Hände gespielt und damit aus dem Verkehr gezogen wird (BGH, Urteile vom 13. März 1973 - 1 StR 657/72 = bei Dallinger MDR 1973, 554 ; vom 27. August 1974 - 1 StR 300/74; Beschluß vom 10. September 1980 - 3 StR 218/80).
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 225/81

    Täterschaft oder Teilnahme am unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln -

    Denn das unerlaubte Handeltreiben ist kein Erfolgsdelikt (BGH, Strafverteidiger 1981, 276), auch wenn der Täter den verbotenen Umsatz von Betäubungsmitteln in seinen Willen aufgenommen haben muß (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1973 - 1 StR 657/72; Urteil vom 27. August 1974 - 1 StR 300/74; Urteil vom 18. März 1975 - 1 StR 559/74; Beschluß vom 10. September 1980 - 3 StR 218/80).
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